KOSTENERSTATTUNG

Für Selbstzahler wird das Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 861 Psychotherapie) berechnet. Die Behandlung von privat sowie gesetzlich versicherten PatientInnen kann entweder auf Selbstzahlerbasis oder nach Genehmigung eines Einzelfallantrages durch die Krankenkasse erfolgen.